Mit einem einzigartigen Förderprogramm wird das Land Nordrhein-Westfalen die Sportvereine und Sportverbände im Land unterstützen. Für zukunftsorientierte Sportstätten und zur Behebung des massiven Modernisierungsstaus bei Sportstätten wird das Sportstättenförder-programm „Moderne Sportstätte 2022“ aufgelegt. Die Staatsekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, betont, dass „Sportvereine und Sportverbände mit dem Sportstättenförderprogramm eine fundamentale Unterstützung erhalten, die zu einer deutlichen Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen führen wird. Mit dieser Förderung unserer Sportvereine investieren wir in die Mitte der Gesellschaft“.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung möchte gemeinsam mit allen relevanten Akteuren das bürgerschaftliche Engagement mit einer umfassenden Engagementstrategie bis Frühjahr 2020 stärken. Teil dieses partizipativen Prozesses sind Regionalveranstaltungen in den Regierungsbezirken und eine Ehrenamtstour mit einem Bus. Die nächste Regionalkonferenz findet am Samstag, 24. November 2018, von 10:30 bis 16:00 Uhr in der Siegerlandhalle statt. Ziel ist es dabei, Anregungen und Ideen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu sammeln. Die Veranstaltung richtet sich an Entscheidungsträger/innen, Expert/innen, Multiplikator/innen aus Zivilgesellschaft, Sport, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Stiftungen, lokale Akteure der Engagementförderung sowie Engagierte und Interessierte. Die Anmeldung über folgenden Link ist bis zum 16. November 2018 möglich: https://www.land.nrw/de/engagement-anmeldung
Der Landessportbund NRW hat die Ausschreibungen für das Landesprogramm "1000 x 1000 Euro" veröffentlicht. Alles wichtigen Infos und Formular haben wir auf der Seite >> Fördermöglichkeiten zusammengefasst.
Downloads
- Handlungsleitfaden für Vereine
- Antrag für das Qualitätsbündnis
- Flyer Qualitätsbündnis
- Broschüre für Jungen (LSB)
- Broschüre für Mädchen (LSB)
Hinweis:
Plakate und Flyer „Halt Stopp“ für Kinder sind in der Geschäftsstelle erhältlich (siehe Bild)Hinweis: Plakate und Flyer „Halt Stopp“ für Kinder sind in der Geschäftsstelle erhältlich (siehe Bild)
Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.
Wer muss ein Schutzkonzept erstellen?
- Laut Kinderschutzgesetz NRW müssen alle Organisationen, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten, zukünftig Schutzkonzepte vorweisen. Ausführungsbestimmungen liegen aktuell noch nicht vor, so dass weder eine genaue Frist für die Fertigstellung noch eindeutige Mindeststandards für den Inhalt eines Schutzkonzepts vorgegeben sind. Mit dem Gesetz besteht diese Pflicht zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes jedoch bereits seit dem 01.05.2022.
- Für anerkannte Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten im Sport in NRW gilt die Umsetzung von Schutzkonzepten ab dem Bildungsjahr 2026/2027. FSJ- und BFD-Einsatzstellen müssen bis zum 01.09.2026 für das Bildungsjahr 2026/2027 Schutzkonzepte vorweisen.
- Ausdrücklich ausgenommen von diesen Fristen sind Sportvereine, die weder KJFP-Mittel des Landes erhalten noch Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten sind.
FAQ LSB NRW: https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport/landeskinderschutzgesetz











