Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW ab dem 16. September 2021 bis zum 15. Dezember 2021 erneut über das »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine und LSB-Mitgliedsorganisationen in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.

Wer ist antragsberechtig?

Jeder Sportverein in NRW, der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ist (Kreis- bzw. Stadtsportbund oder Fachverband) ist antragsberechtigt. Der Verein muss eine 7-stellige LSB-Vereinskennziffer (VKZ) haben und als gemeinnützig anerkannt sein.
Nicht antragsberechtigt sind Kapitalgesellschaften, an denen antragsstellende Vereine beteiligt sind.

Ebenfalls antragsberechtigt sind:

  • Stadt- und Kreissportbünde,
  • Stadt- und Gemeindessportverbände,
  • Dachverbände mit ihren Landesteilverbänden
  • Fachverbände als Mitgliedsorganisation des LSB (nicht aber Bezirke, Gaue etc.)

 

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehende Unterdeckung eine Hilfe in Höhe von 60 % des nachgewiesenen Förderbedarfs, höchstens jedoch 50.000 €. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Die Abwicklung erfolgt ausschließlich digital.

 

Wie wird gefördert?

  • Das Antragsverfahren wird ausschließlich digital über das Förderportal des LSB NRW abgewickelt
  • Den Zugang zum Förderportal finden hier: https://foerderportal.lsb-nrw.de
  • Bitte nutzen Sie für die Anmeldung Ihre Vereinskennziffer (VKZ) sowie Ihr Förderportal-Passwort
  • Das folgende Formular (als Ansichtsexemplar) ist dort zu finden und muss digital im Förderportal vollständig ausgefüllt werden
    Ansichtsexemplar "Antragsformular Soforthilfe Sport"

 

Was benötige ich, um den Antrag auszufüllen?

  1. 7 – stellige Vereinskennziffer (VKZ)  -
    diese Kennziffer ist Grundlage für die jährliche Bestandserhebung
  2. Schreiben des Finanzamtes zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins
    Hier ist das Datum des letzten Bescheides anzugeben
  3. Angaben zum verantwortlichen Vertretungsberechtigten des Vereins (§ 26)
    Hier sind Name, Anschrift, Kontaktdaten eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds anzugeben
  4. Planwerte zu Ausgaben/Einnahmen des Vereins für die Monate Oktober- Dezember 2021
    In dieser Tabelle sind die vor der Krise erwarteten und  die während der Krise realisierten/erwarteten  Zahlen für Einnahmen und Ausgaben einzutragen
  5. Zahlen zu den aktuellen freien Rücklagen/liquiden Mittel des Vereins
    Hier sind die aktuellen freien Rücklagen bzw. liquiden Mittel des Vereins zum Stichtag 30.09.2021 einzutragen
  6. Erklärungen des Antragstellers
    Hier sind die im Rahmen öffentlicher Förderungen üblichen und notwendigen Erklärungen durch den Vereinsvertreter abzugeben