Sporttage sind Feiertage: Finanzielle Unterstützung für Vereinsevents und Kooperationen

4.000 x 1.000€

 

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 26.1.2023 - Ende Juli 2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport

 

 Weitere Informationen und Beantragung: https://www.dosb.de/restart