1208 Siegerländer und Wittgensteiner haben im vergangenen Jahr bei der Aktion „Stadtradeln“ mitgemacht. Gemeinsam haben sie 248.451 Kilometer zurückgelegt und damit rund 38 Tonnen CO2 eingespart. In diesem Jahr sind die Städte und Gemeinden sowie der Kreis zum zweiten Mal bei dieser bundesweiten Aktion dabei. „Und ich bin überzeugt, dass sich 2022 noch mehr Menschen beteiligen und für den Umwelt- und Klimaschutz in die Pedale treten werden“, sagt Landrat Andreas Müller sehr zuversichtlich.
Wie bekannt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) die Corona-Schutzverordnung in NRW an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit zwei Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.
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Auch in diesem Jahr haben die Sportvereine die Möglichkeit, Fördergelder für eigene Projekte zu beantragen. Im Programm "1000 x 1000" Euro werden wie gewohnt bestimmte Schwerpunkte unterstützt. Auch die Förderung der Übungsarbeit im Jugendbereich ist ab dem 30. März wieder zu Beantragung freigegeben.
Am Samstag. 19. März, tritt auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 2. April gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen. Die Verordnung ist hier zu finden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220318_coronaschvo_ab_19.03.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
· Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
· Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G-Regelungen
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
· Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
· Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen
In Zeiten wie diesen stellen sich die folgenden Fragen umso mehr: Muss der Sport politisch oder parteipolitisch neutral sein – und wo genau ist der Unterschied? Muss ich mein Vereinsheim allen Parteien vermieten oder kann ich mir das frei aussuchen? Und wie sieht das bei einer Podiumsdiskussion aus, die mein Verein mit politischen Vertreter*innen vor Ort organisieren möchte? Dürfen wir einen Aufruf zu einer Demonstration unterstützen? Und ist dann unsere Gemeinnützigkeit in Gefahr?
Vereine und Verbände sehen sich zunehmend mit derartigen Fragen konfrontiert, die in ihrer Komplexität schnell überfordern können und gerne und gezielt ausgenutzt werden, um den Sport und seine Infrastruktur als Bühne für demokratiefeindliche und diskriminierende Aktivitäten zu nutzen. Daher möchten wir nochmal auf die Handreichung der Deutschen Sportjugend aufmerksam machen, die ihren Mitgliedsorganisationen für den Umgang mit diesen schwierigen und hochaktuellen Fragen eine größere Handlungssicherheit geben will. >> Download








