190718Titel SteuernSpätestens bei der Jahreshauptversammlung wollen die Mitglieder über die finanzielle Lage des Vereins informiert werden. Damit das Finanzamt prüfen kann, ob Steuer- und Abgabepflichten bestehen, muss der Verein auch die Finanzverwaltung über die Einnahmen und Ausgaben informieren. Im neu aufbereiteten Papier informiert der Landessportbund NRW grundlegend, was der geschäftsführende Vorstand und insbesondere der Schatzmeister über Steuern, Buchführung und Jahresabschluss des Vereins kennen sollte. Zum Infopapier "Steuern und Buchführung im Sportverein mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung". Zum Download der Broschüre geht's >> hier.