Das Land NRW hat die "Krisenhilfe Energie" über den 31. März 2023 hinaus verlängert. Diese Hilfe bietet den Sportvereinen in NRW eine finanzielle Unterstützung, um die entstandenen Mehrkosten durch die Energiekrise abzumildern und somit den Trainings- und Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Verlängerung berücksichtigt hierbei Mehrkosten, die im Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. Oktober 2023 entstanden sind bzw. entstehen.

Deshalb: Jetzt prüfen, ob Ihre Ausgaben für Strom, Wärme und/oder Nutzungsentgelte im Vergleich zum Vorjahr (Stichtag 31. März 2022) krisenbedingt gestiegen sind, und von der Hilfe des Landes profitieren! Eine Antragstellung ist bis zum 30. November 2023 über das Förderportal des Landessportbunds NRW möglich. Wichtiger Hinweis: Diese verlängerte Frist gilt ebenso für Anträge, die sich auf den ursprünglichen Billigkeitszeitraum (1. April 2022 – 31. März 2023) beziehen.

Folgende Dinge benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Zugangsdaten zum Förderportal
  • Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit (nicht älter als fünf Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Verträge/Abrechnungen, aus denen die gestiegenen Preise je Energieträger (bspw. Strom, Gas, Öl) oder das erhöhte Nutzungsentgelt innerhalb des Billigkeitszeitraums (1. April 2022 - 31. Oktober 2023) abzulesen oder abzuschätzen sind
  • Verträge/Abrechnungen, aus denen Sie die bis zum 31. März 2022 gültigen Preise je Energieträger oder das gültige Nutzungsentgelt ablesen können – diese bilden zusammen mit dem monatlichen Durchschnittsverbrauch die Vergleichsgrundlage

Ausführliche Informationen zur Richtlinie der "Krisenhilfe Energie" und Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie auf der LSB-Webseite und auf VIBSS. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne telefonisch (0203/7381-900) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).