Auch im Haushaltsjahr 2021 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW Sportfördermittel zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung der Förderaufrufe zu den Programmen „Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen“ und „1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein“. Bitte denken Sie auch an die Abgabe der Verwendungsnachweise für die im Jahr 2020 gewährte Zuwendung. Die Frist für die Vorlage der Abrechnung/en haben wir bis zum 31.03.2021 verlängert. Bitte beachten Sie, dass ohne die Vorlage der Abrechnung kein neuer Antrag im Förderportal erfasst werden kann. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

>> Ausschreibung „1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein“

>> Ausschreibung "Förderung der Übungsarbeit"